Das Fernsehen

heute wurde ich in eine lebhafte Diskussion über das Fernsehen, insbesondere das private, verwickelt (Jaja, ich habe eine Neigung in Diskussionen verwickelt zu werden).

Meine These war so ungefähr, dass Privatfernsehen in der aktuell dargebotenen Form schädlich ist und der Staat eingreifen muss.

Verschiedene Argumente für die Schädlichkeit hat Kathy Sierra
zusammengestellt. Das sieht ganz plausibel aus und besagt das Fernsehen auf verschiedene Arten negativ auf das Gehirn einwirkt.

Die Kernfrage ist jetzt ist eine Reglementierung des Fernsehens auf ein nveauvolles (schon das Wort!) nicht zu häufig durch Werbung unterbrochenes Programm ein Gebot der Stunde oder unerwünschter staatlicher Eingriff – am Ende gar Zensur?

Geäußert wurde unter anderem, dass man dem Kind tausendmal sagen (also verbieten) kann, dass es nicht auf die Herdplatte greifen soll, gelernt werde durch den Schmerz. Ich würde mal behaupten das zieht im Fall des Fernsehens nur bedingt, aber wer einen staatlichen Eingriff will, muss Ihn gut legitimieren können…

* Welches Rechtsgut steht also auf dem Spiel?
* Ist das Fernsehen, dadurch dass es auf subtile Art und Weise als Wirklichkeit aufgefasst wird etwas anderes als z.B. Literatur?
* Unterliegt unser Umgang mit dem Fernsehen unseren Moralvorstellungen oder umgekehrt?
* Und wer entscheidet was gutes und was kein gutes Programm ist?

Keine unerheblichen Fragen also.
Ich frage mich, ob das alte öffentlich rechtliche System nicht ein sehr gutes war.


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Comments

2 responses to “Das Fernsehen”

  1. st Avatar
    st

    Gehen wir mal davon aus, dass das (privat) Fernsehen wirklich schädlich ist. Dann wäre es erstmal notwendig durch Studien den tatsächlich entstehenden Schaden zu quantifizieren um dann _angemessene_ Maßnahmen zu ergreifen. Vielleicht wäre eine Aufklärungskampagne sinvoll, nach dem Motto: Die EU-Gesundheitsminister warnen: Dieses Programm schadet ihrem Gehirn.
    Ein Verbot wäre unverhältnismäßig, da andere schlechte Angewohnheiten, deren Schädlichkeit erwiesen und erheblich ist, wie Rauchen, Alkohol trinken oder übermotorisierte Autos fahren, auch noch nicht verboten sind.
    Aber die Grundfrage ist ja, inwiefern darf oder muss der Staat den (un)mündigen Bürger vor sich selbst schützen?

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