Mikado

Wo ich neulich von förderungswürdigen Zwecken geschrieben habe,
geht es heute um die Feinde des Rechtsstaats.

Im Moment schlägt die Aktion Mikado, bei der auch meine Kreditkartendaten
Rasterfahndungsmäßig anscheinend ohne gerichtliche Genehmigung durchsucht
wurden, hohe Wellen.

Lobenswerterweise hat auch “Der Tag” sich des Themas angenommen.

Gleich am Anfang der Sendung wurde auch Beate Schöning von netkids (www.kindersindtabu.de) interviewed. Ich war entsetzt darüber, was ich mir da anhören musste!

Zum ersten hat sie sich überaus erfreut über den Fahndungserfolg gezeigt. Aber gleichzeitig davon geredet, dass es sich nur um die Spitze eines riesigen Eisberges handle und mehr davon her müsse und Kontrollen im “rechtsfreien Raum” Internet.

Zweitens hat sie laut beklagt, dass man in Deutschland nur Menschen strafverfolgen kann die tatsächlich ein Verbrechen begangen haben und nicht schon im Vorfeld.

Es mag zwar problematisch sein, dass Kinder die sich in Chatrooms aufhalten von pädophilen angesprochen werden, aber, was haben die zitierten Zwölfjährigen in Chatrooms verloren? Was würde man sagen, wenn Eltern ihre Zwölfjährigen nachts alleine im Park herumtollen ließen? Das Internet ist ein Werkzeug und als solches natürlich für alle Zwecke zu gebrauchen, dass sage ich nicht zur Entschuldigung, sondern nur um klarzumachen, dass der Benutzer auch eine gewisse Vorsicht walten lassen muss. Und hier sind wegen Fürsorgepflicht erstmal die Eltern gefordert. Ist es Sache des Staates, das allgemeine Lebensrisiko zu tragen und uns alle Verantwortung abzunehmen? Das Internet ist keinesfalls ein rechtsfreier Raum (wie der nächtliche Park im übrigen auch).

Schlimmer noch wiegt die Idee Leute bereits im Vorfeld von Straftaten verfolgen zu wollen. Es ist einer der heiligen Grundsätze des Rechtsstaats – und der ist mindestens so tabu wie Kinder – dass man nur für Dinge bestraft wird, die man auch getan hat. Wo fängt denn der Vorsatz eine Straftat zu begehen an? Sollte schon die reine Pädophilie strafbar sein? Der Weg für das Gedankenverbrechen ist dann bald frei!

Ist es die dringlichste Aufgabe und das schwierigste Problem in unserem Staat, dass Kinderpornographie konsumiert wird? Das Problem ist eher, dass sie produziert wird. In Hinblick auf das eigentliche Problem war die Aktion ein Reinfall. Der Anbieter und die Zahlungsströme konnten letztendlich nicht verfolgt werden – geholfen wurde also niemandem!

Als ob das alles nicht schon schlimm genug wäre, hat die gute Frau auch noch in Pseudojugendsprache von “Pädos” gesprochen, sich also auch an der Sprache vergangen.

Alles in allem scheint der gute Zweck die Mittel zu heiligen. Der Weg in die Hölle des Totalitarismus ist mit guten Absichten gepflastert…


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Comments

4 responses to “Mikado”

  1. Chris Avatar

    Sehr guter Artikel! Aber immer noch das Problem, dass ein großer Teil unserer Landsleute sicher gerne strafverfolgen würden, bevor ein Verbrechen begangen wird und auch Gedankenverbrecher (wenn es mit Kinder zu tun hat) hinter Schloss und Riegel sehen würden.

  2. st Avatar
    st

    Also prinzipiell finde ich schon, dass was falsch läuft, wenn sich Mädchen, junge Frauen oder Männer, die nach mehr als 2,5€ in der Tasche aussehen, zu bestimmten Uhrzeiten von bestimmten Orten fernhalten müssen.

  3. felix Avatar
    felix

    @st: Prinzipiell gebe ich Dir recht, aber ich wollte auf einen anderen Punkt hinaus. Nicht von den 2,5 EUR wollte ich schreiben, sondern von den Zwölfjährigen und die gehören nachts nicht auf die Straße. Und eigentlich war nicht mal das der Punkt.

    Der Punkt ist Menschen für ihre Gesinnung oder angenommene Absichten, denn wer kann tatsächliche Absichten erkennen, bestrafen zu wollen. Wenn jemand durch eine tatsächlich begangene Straftat aufgefallen ist, dann ist es sicher auch angebracht über Prävention zu sprechen.

    In vielen Fällen liese sich Kindern angetanes Unrecht leicht auch unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze verhindern. Immer wieder gibt es Beispiele, wo niemand selbst das Jugendamt nicht bemerkt haben will, dass Kinder jahrelang misshandelt wurden. Hier kann ohne Probleme eingeschritten werden. Mit Rücksicht auf die Menschenwürde der Kinder ist es sogar unbedingt erforderlich!

    Nun wurde in der Sendung auf das Beispiel USA verwiesen, wo schon wer jemanden “sexuell anspricht” bestraft werden kann. Ich finde das höchst problematisch. Wo ist hier die Grenze zu ziehen. Wenn ich jemanden anspreche, was sich in vielen Gesellschaften schon nicht gehört, oder ihn anschaue (“Hast Du mein Schwester angeschaut?”). Bei Minderjärigen ist das noch einigermaßen klar. Aber selbst hier besteht eine große Abgenzungsproblematik. Es geht darum zu erkennen, was war die wahre Absicht ist, die jemand mit einer “Kommunikationshandlung” verfolgt. Womit wir von der Welt des Gedankenverbrechens nicht mehr soweit entfernt sind.

    Das heißt nicht, dass es nicht eindeutige Grenzen geben muss, aber diese müssen an in klare Regeln fassbares beobachtbares Verhalten geknüpft sein ( oder muss es klaren heißen). Dieses Verhalten ist dann auch eine Straftat und Strafverfolgung damit natürlich angezeigt.

    Ich hätte es also gerne hingenommen, wenn die gute Frau gefordert hätte den Staftatbestand hier etwas genauer und vielleicht auch restriktiver zu formulieren, aber sich einfach zu beklagen, dass Strafverfolgung ohne Straftat nicht möglich ist, erscheint mir verfassungsfeindlich. Ein Tabubruch sozusagen!

  4. Martin Avatar
    Martin

    Mir gefällt der Artikel auch gut, ich sehe das ähnlich.

    @st: [bisschen Offtopic]
    Außerdem kommt noch hinzu, dass auch ein starker Staat dich nicht unbedingt vor Verbrechen schützt. Gerade Überwachungsmaßnahmen haben bisher kaum Erfolge gegen Verbrecher aufweisen können, meist bedeutet es nur einen Verlust der Bürgerrechte.
    Meiner Meinung nach könnte der Staat Verbrechen durch die Verbesserung des allgemeinen Wohlstandes und bessere Integration effektiver entgegenwirken.

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