ist letzte Woche vom erfreulich klarsichtigen Bundesverfassungsgericht im wesentlichen kassiert worden. Das ist auch gut so.
Nicht so gut hingegen ist, dass unser politisches Personal am Rechtsstaat kein allzu großes Interesse zeigt. Aussagen über “dann halt notwendige” Verfassungsänderungen gab es zuhauf. Kennt dieses überbezahlte Pack die freiheitlich demokratische Grundordnung überhaupt? Hat denen keiner gesagt, dass für die, in der Argumentation des Gerichts herangezogene, Menschenwürde die sogenannte Ewigkeitsklausel gilt?
Auch der Einsatz der Bundeswehr im Inneren scheint nach wie vor ein Wunschtraum der “staatstragenden” Eliten zu sein. Auch die Idee, dass die Regierung zur Abwehr von Gefahren über dem Gesetz steht erfreut sich großer Popularität. Mein Verdikt: der aktuelle Verteidungsminister wäre mit seinem vormontesquieu’schen Staatsverständnis wohl kaum Einbürgerungsfähig. Allerdings interessant ist die Frage, ob der Mann selbst nicht nach Art. 20 Abs. 4GG zum Abschuss freigegeben werden könnte.
Eine interessante Implikation ist übrigens, dass die Bundesrepublik dann eigentlich keinen Krieg führen darf, da im Krieg nicht nur Menschenleben gegen Menschenleben, sondern auch Menschenleben gegen verleichsweise niedere Ziele abgewogen werden.
Sind diese Leute nur dumm oder doch eher böse? Oder leide ich unter einer fixen Idee?
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