Das Luftsicherheitsgesetz

ist letzte Woche vom erfreulich klarsichtigen Bundesverfassungsgericht im wesentlichen kassiert worden. Das ist auch gut so.

Nicht so gut hingegen ist, dass unser politisches Personal am Rechtsstaat kein allzu großes Interesse zeigt. Aussagen über “dann halt notwendige” Verfassungsänderungen gab es zuhauf. Kennt dieses überbezahlte Pack die freiheitlich demokratische Grundordnung überhaupt? Hat denen keiner gesagt, dass für die, in der Argumentation des Gerichts herangezogene, Menschenwürde die sogenannte Ewigkeitsklausel gilt?

Auch der Einsatz der Bundeswehr im Inneren scheint nach wie vor ein Wunschtraum der “staatstragenden” Eliten zu sein. Auch die Idee, dass die Regierung zur Abwehr von Gefahren über dem Gesetz steht erfreut sich großer Popularität. Mein Verdikt: der aktuelle Verteidungsminister wäre mit seinem vormontesquieu’schen Staatsverständnis wohl kaum Einbürgerungsfähig. Allerdings interessant ist die Frage, ob der Mann selbst nicht nach Art. 20 Abs. 4GG zum Abschuss freigegeben werden könnte.

Eine interessante Implikation ist übrigens, dass die Bundesrepublik dann eigentlich keinen Krieg führen darf, da im Krieg nicht nur Menschenleben gegen Menschenleben, sondern auch Menschenleben gegen verleichsweise niedere Ziele abgewogen werden.
Sind diese Leute nur dumm oder doch eher böse? Oder leide ich unter einer fixen Idee?


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Comments

4 responses to “Das Luftsicherheitsgesetz”

  1. frank Avatar
    frank

    Eigentlich sagt man ja: “Niemals Bösheit annehmen wenn Dummheit als Erklärung ausreicht”. So langsam geht bei mir der Glaube an die Dummheit aus…

  2. Arne Avatar

    Ah, Frank war schneller, ich wollte auch schon Hanlon’s Razor anführen. Ich glaube (noch) an die Dummheit.

    Und, Felix: Nein, Du leidest unter keinen fixen Idee. Es ist schlimm, was da gerade so alles passiert.

  3. st Avatar
    st

    Die ganze Sache ist offensichtlich eine Stellvertreterdebatte. Im Grunde geht es wahrscheinlich wirklich um den Einsatz der BW im Inneren um Geld bei der Polizei zu sparen, denn:

    Es gibt in D genau zwei Alarmrotten, also zwei Jagdfliegerstaffeln, die innerhalb von wenigen Minuten starten und den Luftraum verteidigen können. Als entschlossener Terrorist, würde ich also ein Flugzeug entführen, das relativ nahe am vorgesehenen Ziel startet. Kurz nach dem Start übernehme ich die Kontrolle. Bis gecheckt wird, was los ist, die Befehlskette ihren Gang geht und tatsächlich Phantoms im meiner Nähe auftauchen, die überhaupt die Gelegenheit hätten mich abzuschießen, hab ich den Vogel schon lange mitten im Gebäude meiner Wahl versenkt.

    Das Luftsicherheitsgesetz war also von vorneherein realitätsfern, also wahrscheinlich nur ein Versuchsballon in Richtung BVG.

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